Glühlampenverordnung

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Unternehmen der exklusiven Lichtbranche merken zunehmend die Auswirkungen der Wirtschaftskrise. War es zunächst der Mittelstand, ist zusehends auch in den höheren Einkommensstufen eine deutliche Kaufzurückhaltung zu verzeichnen. Der Einzelhandel hält sich mit Investitionen zurück und ordert derzeitig nur auf Zuruf der Kunden. Diese fehlende Risikobereitschaft des Einzelhandels macht sich in den Besuchszahlen der einschlägigen Messen wie Ambiente, Kölner Möbelmesse, Maison et Objet oder der Euroluce bemerkbar. Aber nicht nur, das die eigentliche Konjunktur der Lichtbranche die Existenz schwer macht. Spätestens im September diesen Jahres wird die Lichtbranche einen weiteren Einschnitt im Umsatz zu verzeichnen haben. Ab dem 1. September 2009 greift die erste Stufe der Europäische Glühlampenverordnung für Haushaltsleuchten. Wenn der Endkunde danach die matte 60 Watt Glühlampe für seine Kellerbeleuchtung kaufen möchte, wird er realisieren, dass in den nächsten Jahren die Glühlampe schleichend vom Markt verschwindet. Dieses führt zu einer nachvollziehbaren Verunsicherung der Kunden und sie werden ihre ohnehin reduzierten Kaufentscheidungen zurückziehen. Wer kauft sich schon ein Auto mit Ottomotor, wenn er weiß, dass in drei Jahren das Benzin vom Markt verschwindet. Wenn dann nicht einmal eine sichere Aussage über die neue Zukunft getroffen werden kann (die meisten Leuchtmittelalternativen der Lampenindustrie auf Halogenbasis müssen aufgrund ihrer mangelnden Energieeffizienz spätestens 2016 ebenfalls vom Markt genommen werden müssen), wird der Großteil der Kunden mit seiner Kaufentscheidung abwarten. Der ohnehin durch die Wirtschaftskrise angeschlagene hochpreisige Leuchtenmarkt erleidet somit eine neue Welle an Umsatzeinbrüchen. Unternehmen im Low-Budget-Segment können aufgrund der kurzlebigen Produktlebenszyklen schnell auf diese neue Situation reagieren. Designorientierte Unternehmen mit zeitintensiven Entwicklungsphasen sind hiervon deutlich mehr betroffen. Aber gerade diese kreativen und innovativen Unternehmen sind Initiator von neuen Entwicklungen in der Konsumwirtschaft. Sei es die Haute Couture der Mode oder die avantgardistische Gestaltung von Designleuchten. Beides bestimmt die Zukunft der nachfolgenden Konsumindustrien.

Aber nicht nur die Innovatoren des neuen Designs, sondern auch die Hersteller der klassischen Kronleuchter sind von der Glühlampenverordnung betroffen. Die klaren Kristallleuchter benötigen aus optischen Gründen transparente Leuchtmittel. Derzeitig kann die Lampenindustrie lediglich Alternativen anbieten, die keine ausreichende Energieeffizienz aufweisen. Sie werden ebenfalls in absehbarer Zeit vom Markt genommen. Nach dem heutigen Stand sind dann nur noch spezielle weisse Energiesparlampen einsetzbar. Ein optischer Bruch in den klaren Kristallüstern ist die Folge und viele Kaufentscheidungen bleiben aus. Stirbt somit eine ganze Branche aus?

Die Entwicklung der letzten Monate hat gezeigt, dass wider Erwarten die Lobby für ein hochwertiges Design sehr gering ist. Offensichtlich wird weder bei staatlichen Entscheidungsträgern noch in der europäischen Meinungsbildung die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung für Europa erkannt. In der politischen Entscheidung waren vordergründig umweltpolitischen Aspekte. Mit Blick auf Australien wurden ökologische Überlegungen getroffen, wobei zwangsläufig nicht alle Interessen ausreichend berücksichtigt werden konnten. Die hohe Bedeutung des europäischen Kulturgutes rechtfertigt jedoch eine entsprechende Beachtung in der politischen Entscheidung.

Wir sind bestrebt, die wichtigsten Entscheidungsträger aus Industrie und Politik an einen gemeinsamen Tisch mit Herstellern und Designern zu bekommen, um dort ein Konzept zu erarbeiten, welches das Kulturgut Design in Europa sichert. Dabei soll selbstverständlich nicht eine politische Entscheidung boykotiert werden, sondern gemeinsam eine Lösung erarbeitet werden. Insbesondere die aktuelle Entwicklung hat gezeigt, dass ohne Berücksichtigung der gestalterischen Interessen grundlegende Aspekte unberücksichtigt bleiben.

Die Lampenindustrie betreibt ihre Entwicklung an unterschiedlichen Anforderungen vorbei. Unter Einbeziehung der verschiedenen Anwenderinteressen kann die Forschung zielorientierter gesteuert werden. Vertreter von Hochschulen am gemeinsamen Tisch liefern wissenschaftliche Potentiale. Durch die Mitarbeit der betroffenen Instanzen erzielt die Politik ein hohes Verständnis für die getroffenen Verordnungen und kann durch die kreativen Initiatoren für die Konsumgüterwirtschaft anwenderkonforme Regelungen und Vorgaben formulieren

Die großen Lampenhersteller haben sich größtenteils von der Glühlampe verabschiedet und ihre Entwicklung in Richtung Energiesparlampe umgestellt. Sie sehen sich in ihrer Forschung nicht veranlasst, die klassische Glühlampe mit Wolframdraht zu erhalten. Der allgemeine Leuchtmittelhersteller orientiert sich in erster Linie an die vorhandene Gesetzgebung und der existenten Technologie. Das harmonische Design im Zusammenspiel mit den gestalteten Leuchten ist für ihn von nachrangiger Bedeutung. Für die Übergangsphase existieren kompromissbereite Ersatzleuchtmittel auf Basis der Halogentechnologie, welche bereits ästhetische Kompromisse erforderlich machen. Diese werden aber spätestens 2016 ebenfalls hinfällig sein, da auch diese Technologie der verschärften Energieeffizienz nicht gerecht werden kann. Gleiches gilt für einige Leuchtmittel auf Energiesparlampenbasis. Die Zukunft aus heutiger Sicht steuert auf die neueste LED-Technologie. Doch eines ist sicher. Die Optik der klassischen Glühlampe wird sich aufgrund der neuen Technologie verändern. 

Da viele Designkonzepte auf die glasklare klassische Form der Allgebrauchsglühlampe angewiesen sind, ein Jahrhundert auf die speziellen Lichtwirkungen von mattierten Leuchtmittel aufgebaut haben (gleichmäßige Ausleuchtung von Leuchtenschirmen ohne Schattenbildung), sind diese vom Aussterben bedroht.

- Historische und moderne Kristallleuchten sind auf glasklare Leuchtmittel angewiesen, damit diese sich in den klaren Kristallgläsern optisch nicht hervorheben.
- Leuchtenschirme erfordern mattierte Lampen, damit die Flächen gleichmäßig ausgeleuchtet werden und keine Schatten entstehen.
- Ein großes Lichtspektrum ist erforderlich, damit bestimmte Reflektionen in den Oberflächen erzeugt werden.
- Manche Entfernungen in den Leuchten sind auf entsprechende Lichtstärken angewiesen.
- Verschiedene Funktionen (z.B. Schreibtischleuchten) verlangen allein aus gesundheitlichen und ergonomischen Gründen Lichtleistungen die mit der aktuellen energiesparenden Lampe nicht erreicht werden können.
- Bauartbedingt sind viele Leuchten auf Stecksockel von Halogenlampen angewiesen.

Für eine Reihe von designorientierten Unternehmen der Lichtbranche bedeutet die Einschränkung der Leuchtmittel und das „Aus“ der klassischen Glühlampe einen umfangreichen Einschnitt in das Produktsortiment. Auch wenn bei den meisten Endkunden die Leuchtmittelverordnung noch nicht so präsent ist, so ist bereits jetzt eine Unsicherheit zu spüren. Die derzeitige Kaufzurückhaltung im Leuchtensektor ist momentan sicherlich weitestgehend noch auf die allgemeine wirtschaftliche Konjunktur zurückzuführen. Doch die Unsicherheit wird spätestens im September 2009 die Marktsituation für Leuchten verstärken. „Wie lange kann ich meine neu erworbene Leuchte noch mit den Glühlampen betreiben, habe ich in Zukunft ein Ersatzleuchtmittel, wie sieht es aus?“ Die Leuchtmittelindustrie hat noch keine wirklich befriedigenden Ersatzleuchtmittel im Angebot und kann in den wenigsten Fällen konkrete Aussagen treffen. Das einzige was konkret ist ... 2012 ist die Glühlampe vom Markt verschwunden. Bei vielen Konsumenten werden die Zweifel beim Durchgreifen der ersten Stufe der Leuchtmittelverordnung im September diesen Jahres noch verstärkt werden. Dann ist nochmals mit einem weiteren Nachfrageeinbruch zu rechnen. Viele designorientierte Leuchtenhersteller haben jetzt schon um ihr Überleben zu kämpfen. Der schleichende Tod der Glühlampe hat letztlich den wirtschaftlichen Tod von vielen  Leuchtenherstellern zur Folge. Und auch die Zulieferindustrie wird einen weiteren Einbruch erleiden. Der Kristallleuchter erfordert klare Leuchtmittel. Ohne diese kann der Leuchter nicht ästhetisch in den Eingangsbereichen von Hotels oder Ministerien leuchten. Was machen die Lieferanten der geschliffenen Glasprismen? Es ist kein Plädoyer für ineffiziente Leuchtmittel. Selbstverständlich müssen wir alle für einen energiebewussten Umgang mit unseren Ressourcen eintreten. Und die Designwelt hat in vielen Dingen mit der Verschwendung von Energie in den Produkten gesündigt. Dennoch sind manche Gestaltungsfragen nur mit der Glühlampe umzusetzen. Bis für dieses Leuchtmittel ein adäquater Ersatz gefunden ist, muss es im wirtschaftlichen und kulturellem Interesse jedoch eine Sonderregelung für diese Leuchtmittel geben. Hierfür tritt der Zentralverband Europäischer Designkultur ein.

So wie in der Automobilbranche anerkannte Oldtimer und Youngtimer zu Ausnahmefällen werden, ist es für klassische Designobjekte ebenfalls wünschenswert, dass diese unter eine Sonderregelung fallen. Für den Verbrennungsmotor werden unterschiedliche Grenzen bei den Emissionswerten festgelegt, da die Technik ansonsten die Grenzwerte nicht mehr erfüllen könnte. Warum nicht bei den Glühlampen einen gesonderten Steueraufschlag? Zumindest solange, bis die Wissensschaft adäquate Leuchtmittel entwickelt hat, die mit Aussage und Ästhetik des Objektes in Einklang steht. Durch unsere Initiative kann die Entwicklung in Kooperation zwischen Technik, Hochschule und Design zielorientiert gelenkt werden.

Selbstverständlich ist von der Politik nicht zu erwarten, dass die klassischen Glühlampen ohne weitere Reglementierungen oder Veränderungen auf dem Markt existent bleiben. So könnte der Endverbraucher auch in Zukunft die alte Glühlampe erwerben und in seiner Leuchte verwenden. Dieses wäre nicht zu kontrollieren. Designer und Hersteller von Designleuchten stehen in der Verantwortung, zukünftig bei der Gestaltung die Energieeffizinez zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite dürfen die Zulieferer von Leuchtmitteln und Fassungen nicht in die Resignation verfallen und sich nur noch auf die Energiesparlampen konzentrieren. Die gestalterischen Kriterien erfordern spezielle Leuchtmittel, die es in Zusammenarbeit mit ästhetischen Designern zu entwickeln gilt.

Um zu verhindern, dass Leuchtmittel mit Sondergenehmigung für den allgemeinen Haushaltsgebrauch genutzt werden können, wäre es denkbar, Leuchtenklassiker mit speziellen Fassungen nachzurüsten, die spezielle Sockel zulassen. Eine andere Möglichkeit wäre die Zusatzbesteuerung auf Glühlampen mit einem niedrigeren Effizienzgrad. So hätte der Verbraucher die Option, zwischen"ökologischen" Leuchtmitteln und angenehmer Raumatmosphäre zu wählen. Der Großteil der Bevölkerung würde aus Kostengründen sicherlich auf die effizienten Leuchtmittel zurückgreifen. Derjenige, dem die Wohnatmosphäre wichtiger wäre, hätte allerdings die Alternative auf den Luxus einer angenehmen Lichtatmosphäre nicht verzichten zu müssen. Somit wäre der Betrieb von Leuchtenklassikern weiterhin legalisiert.

Wer ist Nutznießer?

Design ist seit jeher der innovative Motor für Neuerungen und Initiator von Produktionen im Konsumgütersektor. Durch die enge Zusammenarbeit der einzelnen Instanzen ziehen letztlich alle Beteiligten ihren Nutzen aus der Kooperation. Die Hersteller der Leuchtenbranche mit den langen Produktlebenszyklen erhalten eine Grundlage, auf der sie die Klassiker weiterhin produzieren können und zugleich neuen technischen Input, um die nächsten Klassiker frühzeitig entwickeln zu können. Designer bekommen rechtzeitig die Information, auf welche neuen Voraussetzungen sie sich einstellen müssen. Nur so wird gewährleistet werden, dass die zeitintensiven Entwicklungsarbeiten rechtzeitig zum Verordnungsstichtag fertig werden. Produzenten der Zulieferindustrie können ihre Entwicklung bedarfsorientierter steuern und müssen ihre strategischen Entwicklungsinvestitionen nicht in operativen Lösungen vergeuden. Die Politik erhält kompetente Gesprächspartner für eine kultuell und wirtschaftlich fundierte Entscheidungsfindung bei der Formulierung von komplexen Verordnungen und Richtlinien. Museen erhalten ein Sprachrohr zu den politisch kulturellen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit und der einzelne Bürger wird mit verlässlichen Informationen versorgt, die ihm eine konkrete Kaufentscheidung ermöglicht.

Weitergehende Informationen befinden sich im
Mitgliederbereich des Fachbereichs Lichtdesign.

Aktion "Pro Glühlampe"

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Glühlampenverordnung

Posted by Michael Gärtner (michael gärtner) on 22.05.2009
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Unternehmen der exklusiven Lichtbranche merken zunehmend die Auswirkungen der Wirtschaftskrise. War es zunächst der Mittelstand, ist zusehends auch in den höheren Einkommensstufen eine deutliche Kaufzurückhaltung zu verzeichnen. Der Einzelhandel hält sich mit Investitionen zurück und ordert derzeitig nur auf Zuruf der Kunden. Diese fehlende Risikobereitschaft des Einzelhandels macht sich in den Besuchszahlen der einschlägigen Messen wie Ambiente, Kölner Möbelmesse, Maison et Objet oder der Euroluce bemerkbar. Aber nicht nur, das die eigentliche Konjunktur der Lichtbranche die Existenz schwer macht. Spätestens im September diesen Jahres wird die Lichtbranche einen weiteren Einschnitt im Umsatz zu verzeichnen haben. Ab dem 1. September 2009 greift die erste Stufe der Europäische Glühlampenverordnung für Haushaltsleuchten. Wenn der Endkunde danach die matte 60 Watt Glühlampe für seine Kellerbeleuchtung kaufen möchte, wird er realisieren, dass in den nächsten Jahren die Glühlampe schleichend vom Markt verschwindet. Dieses führt zu einer nachvollziehbaren Verunsicherung der Kunden und sie werden ihre ohnehin reduzierten Kaufentscheidungen zurückziehen. Wer kauft sich schon ein Auto mit Ottomotor, wenn er weiß, dass in drei Jahren das Benzin vom Markt verschwindet. Wenn dann nicht einmal eine sichere Aussage über die neue Zukunft getroffen werden kann (die meisten Leuchtmittelalternativen der Lampenindustrie auf Halogenbasis müssen aufgrund ihrer mangelnden Energieeffizienz spätestens 2016 ebenfalls vom Markt genommen werden müssen), wird der Großteil der Kunden mit seiner Kaufentscheidung abwarten. Der ohnehin durch die Wirtschaftskrise angeschlagene hochpreisige Leuchtenmarkt erleidet somit eine neue Welle an Umsatzeinbrüchen. Unternehmen im Low-Budget-Segment können aufgrund der kurzlebigen Produktlebenszyklen schnell auf diese neue Situation reagieren. Designorientierte Unternehmen mit zeitintensiven Entwicklungsphasen sind hiervon deutlich mehr betroffen. Aber gerade diese kreativen und innovativen Unternehmen sind Initiator von neuen Entwicklungen in der Konsumwirtschaft. Sei es die Haute Couture der Mode oder die avantgardistische Gestaltung von Designleuchten. Beides bestimmt die Zukunft der nachfolgenden Konsumindustrien.

Aber nicht nur die Innovatoren des neuen Designs, sondern auch die Hersteller der klassischen Kronleuchter sind von der Glühlampenverordnung betroffen. Die klaren Kristallleuchter benötigen aus optischen Gründen transparente Leuchtmittel. Derzeitig kann die Lampenindustrie lediglich Alternativen anbieten, die keine ausreichende Energieeffizienz aufweisen. Sie werden ebenfalls in absehbarer Zeit vom Markt genommen. Nach dem heutigen Stand sind dann nur noch spezielle weisse Energiesparlampen einsetzbar. Ein optischer Bruch in den klaren Kristallüstern ist die Folge und viele Kaufentscheidungen bleiben aus. Stirbt somit eine ganze Branche aus?

Die Entwicklung der letzten Monate hat gezeigt, dass wider Erwarten die Lobby für ein hochwertiges Design sehr gering ist. Offensichtlich wird weder bei staatlichen Entscheidungsträgern noch in der europäischen Meinungsbildung die kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung für Europa erkannt. In der politischen Entscheidung waren vordergründig umweltpolitischen Aspekte. Mit Blick auf Australien wurden ökologische Überlegungen getroffen, wobei zwangsläufig nicht alle Interessen ausreichend berücksichtigt werden konnten. Die hohe Bedeutung des europäischen Kulturgutes rechtfertigt jedoch eine entsprechende Beachtung in der politischen Entscheidung.

Wir sind bestrebt, die wichtigsten Entscheidungsträger aus Industrie und Politik an einen gemeinsamen Tisch mit Herstellern und Designern zu bekommen, um dort ein Konzept zu erarbeiten, welches das Kulturgut Design in Europa sichert. Dabei soll selbstverständlich nicht eine politische Entscheidung boykotiert werden, sondern gemeinsam eine Lösung erarbeitet werden. Insbesondere die aktuelle Entwicklung hat gezeigt, dass ohne Berücksichtigung der gestalterischen Interessen grundlegende Aspekte unberücksichtigt bleiben.

Die Lampenindustrie betreibt ihre Entwicklung an unterschiedlichen Anforderungen vorbei. Unter Einbeziehung der verschiedenen Anwenderinteressen kann die Forschung zielorientierter gesteuert werden. Vertreter von Hochschulen am gemeinsamen Tisch liefern wissenschaftliche Potentiale. Durch die Mitarbeit der betroffenen Instanzen erzielt die Politik ein hohes Verständnis für die getroffenen Verordnungen und kann durch die kreativen Initiatoren für die Konsumgüterwirtschaft anwenderkonforme Regelungen und Vorgaben formulieren

Die großen Lampenhersteller haben sich größtenteils von der Glühlampe verabschiedet und ihre Entwicklung in Richtung Energiesparlampe umgestellt. Sie sehen sich in ihrer Forschung nicht veranlasst, die klassische Glühlampe mit Wolframdraht zu erhalten. Der allgemeine Leuchtmittelhersteller orientiert sich in erster Linie an die vorhandene Gesetzgebung und der existenten Technologie. Das harmonische Design im Zusammenspiel mit den gestalteten Leuchten ist für ihn von nachrangiger Bedeutung. Für die Übergangsphase existieren kompromissbereite Ersatzleuchtmittel auf Basis der Halogentechnologie, welche bereits ästhetische Kompromisse erforderlich machen. Diese werden aber spätestens 2016 ebenfalls hinfällig sein, da auch diese Technologie der verschärften Energieeffizienz nicht gerecht werden kann. Gleiches gilt für einige Leuchtmittel auf Energiesparlampenbasis. Die Zukunft aus heutiger Sicht steuert auf die neueste LED-Technologie. Doch eines ist sicher. Die Optik der klassischen Glühlampe wird sich aufgrund der neuen Technologie verändern. 

Da viele Designkonzepte auf die glasklare klassische Form der Allgebrauchsglühlampe angewiesen sind, ein Jahrhundert auf die speziellen Lichtwirkungen von mattierten Leuchtmittel aufgebaut haben (gleichmäßige Ausleuchtung von Leuchtenschirmen ohne Schattenbildung), sind diese vom Aussterben bedroht.

- Historische und moderne Kristallleuchten sind auf glasklare Leuchtmittel angewiesen, damit diese sich in den klaren Kristallgläsern optisch nicht hervorheben.
- Leuchtenschirme erfordern mattierte Lampen, damit die Flächen gleichmäßig ausgeleuchtet werden und keine Schatten entstehen.
- Ein großes Lichtspektrum ist erforderlich, damit bestimmte Reflektionen in den Oberflächen erzeugt werden.
- Manche Entfernungen in den Leuchten sind auf entsprechende Lichtstärken angewiesen.
- Verschiedene Funktionen (z.B. Schreibtischleuchten) verlangen allein aus gesundheitlichen und ergonomischen Gründen Lichtleistungen die mit der aktuellen energiesparenden Lampe nicht erreicht werden können.
- Bauartbedingt sind viele Leuchten auf Stecksockel von Halogenlampen angewiesen.

Für eine Reihe von designorientierten Unternehmen der Lichtbranche bedeutet die Einschränkung der Leuchtmittel und das „Aus“ der klassischen Glühlampe einen umfangreichen Einschnitt in das Produktsortiment. Auch wenn bei den meisten Endkunden die Leuchtmittelverordnung noch nicht so präsent ist, so ist bereits jetzt eine Unsicherheit zu spüren. Die derzeitige Kaufzurückhaltung im Leuchtensektor ist momentan sicherlich weitestgehend noch auf die allgemeine wirtschaftliche Konjunktur zurückzuführen. Doch die Unsicherheit wird spätestens im September 2009 die Marktsituation für Leuchten verstärken. „Wie lange kann ich meine neu erworbene Leuchte noch mit den Glühlampen betreiben, habe ich in Zukunft ein Ersatzleuchtmittel, wie sieht es aus?“ Die Leuchtmittelindustrie hat noch keine wirklich befriedigenden Ersatzleuchtmittel im Angebot und kann in den wenigsten Fällen konkrete Aussagen treffen. Das einzige was konkret ist ... 2012 ist die Glühlampe vom Markt verschwunden. Bei vielen Konsumenten werden die Zweifel beim Durchgreifen der ersten Stufe der Leuchtmittelverordnung im September diesen Jahres noch verstärkt werden. Dann ist nochmals mit einem weiteren Nachfrageeinbruch zu rechnen. Viele designorientierte Leuchtenhersteller haben jetzt schon um ihr Überleben zu kämpfen. Der schleichende Tod der Glühlampe hat letztlich den wirtschaftlichen Tod von vielen  Leuchtenherstellern zur Folge. Und auch die Zulieferindustrie wird einen weiteren Einbruch erleiden. Der Kristallleuchter erfordert klare Leuchtmittel. Ohne diese kann der Leuchter nicht ästhetisch in den Eingangsbereichen von Hotels oder Ministerien leuchten. Was machen die Lieferanten der geschliffenen Glasprismen? Es ist kein Plädoyer für ineffiziente Leuchtmittel. Selbstverständlich müssen wir alle für einen energiebewussten Umgang mit unseren Ressourcen eintreten. Und die Designwelt hat in vielen Dingen mit der Verschwendung von Energie in den Produkten gesündigt. Dennoch sind manche Gestaltungsfragen nur mit der Glühlampe umzusetzen. Bis für dieses Leuchtmittel ein adäquater Ersatz gefunden ist, muss es im wirtschaftlichen und kulturellem Interesse jedoch eine Sonderregelung für diese Leuchtmittel geben. Hierfür tritt der Zentralverband Europäischer Designkultur ein.

So wie in der Automobilbranche anerkannte Oldtimer und Youngtimer zu Ausnahmefällen werden, ist es für klassische Designobjekte ebenfalls wünschenswert, dass diese unter eine Sonderregelung fallen. Für den Verbrennungsmotor werden unterschiedliche Grenzen bei den Emissionswerten festgelegt, da die Technik ansonsten die Grenzwerte nicht mehr erfüllen könnte. Warum nicht bei den Glühlampen einen gesonderten Steueraufschlag? Zumindest solange, bis die Wissensschaft adäquate Leuchtmittel entwickelt hat, die mit Aussage und Ästhetik des Objektes in Einklang steht. Durch unsere Initiative kann die Entwicklung in Kooperation zwischen Technik, Hochschule und Design zielorientiert gelenkt werden.

Selbstverständlich ist von der Politik nicht zu erwarten, dass die klassischen Glühlampen ohne weitere Reglementierungen oder Veränderungen auf dem Markt existent bleiben. So könnte der Endverbraucher auch in Zukunft die alte Glühlampe erwerben und in seiner Leuchte verwenden. Dieses wäre nicht zu kontrollieren. Designer und Hersteller von Designleuchten stehen in der Verantwortung, zukünftig bei der Gestaltung die Energieeffizinez zu berücksichtigen. Auf der anderen Seite dürfen die Zulieferer von Leuchtmitteln und Fassungen nicht in die Resignation verfallen und sich nur noch auf die Energiesparlampen konzentrieren. Die gestalterischen Kriterien erfordern spezielle Leuchtmittel, die es in Zusammenarbeit mit ästhetischen Designern zu entwickeln gilt.

Um zu verhindern, dass Leuchtmittel mit Sondergenehmigung für den allgemeinen Haushaltsgebrauch genutzt werden können, wäre es denkbar, Leuchtenklassiker mit speziellen Fassungen nachzurüsten, die spezielle Sockel zulassen. Eine andere Möglichkeit wäre die Zusatzbesteuerung auf Glühlampen mit einem niedrigeren Effizienzgrad. So hätte der Verbraucher die Option, zwischen"ökologischen" Leuchtmitteln und angenehmer Raumatmosphäre zu wählen. Der Großteil der Bevölkerung würde aus Kostengründen sicherlich auf die effizienten Leuchtmittel zurückgreifen. Derjenige, dem die Wohnatmosphäre wichtiger wäre, hätte allerdings die Alternative auf den Luxus einer angenehmen Lichtatmosphäre nicht verzichten zu müssen. Somit wäre der Betrieb von Leuchtenklassikern weiterhin legalisiert.

Wer ist Nutznießer?

Design ist seit jeher der innovative Motor für Neuerungen und Initiator von Produktionen im Konsumgütersektor. Durch die enge Zusammenarbeit der einzelnen Instanzen ziehen letztlich alle Beteiligten ihren Nutzen aus der Kooperation. Die Hersteller der Leuchtenbranche mit den langen Produktlebenszyklen erhalten eine Grundlage, auf der sie die Klassiker weiterhin produzieren können und zugleich neuen technischen Input, um die nächsten Klassiker frühzeitig entwickeln zu können. Designer bekommen rechtzeitig die Information, auf welche neuen Voraussetzungen sie sich einstellen müssen. Nur so wird gewährleistet werden, dass die zeitintensiven Entwicklungsarbeiten rechtzeitig zum Verordnungsstichtag fertig werden. Produzenten der Zulieferindustrie können ihre Entwicklung bedarfsorientierter steuern und müssen ihre strategischen Entwicklungsinvestitionen nicht in operativen Lösungen vergeuden. Die Politik erhält kompetente Gesprächspartner für eine kultuell und wirtschaftlich fundierte Entscheidungsfindung bei der Formulierung von komplexen Verordnungen und Richtlinien. Museen erhalten ein Sprachrohr zu den politisch kulturellen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit und der einzelne Bürger wird mit verlässlichen Informationen versorgt, die ihm eine konkrete Kaufentscheidung ermöglicht.

Weitergehende Informationen befinden sich im
Mitgliederbereich des Fachbereichs Lichtdesign.

Aktion "Pro Glühlampe"

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